Fahrschule Häge

| Impressum | Kontakt | Filialen | Über uns |
Start Punktetilgung
Punktetilgung Drucken E-Mail

Aufbauseminar für Punktetilgung (ASP)

 

Bereits seit 1990 gab es in einigen Bundesländern, so auch in München, für Punktesammler im Rahmen eines Modellversuches die Möglichkeit, ein allgemeines Aufbauseminar für Kraftfahrer (ASK) in einer dafür qualifizierten und zugelassenen Fahrschule zu absolvieren. Entweder um einer auferlegten neuen Führerscheinprüfung (zwischen 13 und 17 Punkten) zu entgehen, oder wenn der Betreffende 13 Punkte noch nicht überschritten hatte, um 4 Punkte - quasi im Vorgriff - abzubauen.

 

 

Freiwillige Teilnahme:

  • Ab 01.01.1999 wird nun bundesweit Rechtsicherheit einkehren. Der Kraftfahrzeugführer hat ein Anrecht darauf, dass Punkte im Rahmen der gesetzlichen Regelungen in der Verkehrssünderkartei gelöscht werden.
  • So kann er einmal in fünf Jahren freiwillig bis zu vier Punkte über ein allgemeines ASP-Seminar in einer Fahrschule abbauen.
  • Ein allgemeines ASP-Seminar besteht aus mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern. Es besteht Anwesenheitspflicht. Allgemeine ASP-Seminare können deshalb nur stattfinden, wenn die Mindest-Teilnehmerzahl erreicht ist.
  • Die Dauer des Aufbauseminars beträgt zwei bis vier Wochen bei insgesamt vier Sitzungen zu 135 Minuten und einer einmaligen Fahrprobe von 30 Minuten pro Person in Gruppen mit drei Teilnehmern.
  • Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung in der Fahrprobe, Analyse problematischer Verkehrssituationen und Informationsvermittlung soll das Risikobewusstsein gefördert, die Gefahrenerkennung und das Verhalten zu anderen durch sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten verbessert werden.

 

Anordnung zur Teilnahme:

  • Personen, die nach Abschnitt B der Anlage 12 FeV auffällig geworden sind, werden durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Teilnahme an einem "Allgemeinen ASP-Seminar" (wie oben beschrieben) verpflichtet.
  • Personen, die nach Abschnitt A der Anlage 12 FeV auffällig geworden sind, werden durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Teilnahme an einem "Besonderen ASP-Seminar" (z.B. bei Alkohol- oder Drogendelikten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe) verpflichtet.
  • Die Bescheinigung über die Teilnahme an einem ASK-Seminar muss - sofern sie nicht freiwillig erfolgt - innerhalb der festgesetzten Frist bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. Das Überschreiten dieser Frist führt zum Entzug der Fahrerlaubnis.

 

Weitere Informationen sind auch der Seite mit der Erläuterung des neuen Punktsystems und der unten stehenden Tabelle zu entnehmen.

 

 

Behördliche Maßnahmen

Punkte

Möglichkeiten für Punkteabbau in der Fahrschule

Menge des Punkteabbaus

Keine Maßnahme  1 Freiwilliges Aufbauseminar

ASP

Tilgung von

bis 4 Punkten

 2
 3
 4
 5
 6
 7
Schriftliche Mitteilung über den Punktestand und kostenpflichtige Verwarnung mit Hinweis auf freiwillige Teilnahme an einem ASP-Seminar  8
 9 Freiwilliges Aufbauseminar

ASP

Tilgung von

2 Punkten

 10
 11
 12
 13
Anordnung !

Teilnahme an einem ASP-Seminar 2)

 14 Angeordnetes Aufbauseminar

ASP

Keine Tilgung möglich

Verkehrs-

psychologische Beratung

Tilgung von

2 Punkten 1)

 15
 16
 17

Entziehung der Fahrerlaubnis

 18 oder mehr  Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate

Zur Wiedererlangung ist eine MPU erforderlich !

ASP-Seminare können nach 5 Jahren wiederholt werden!

1) Nur wenn die vorherigen Mitteilungen und Anordnungen bereits erfolgt sind,

sonst erfolgt die erste noch nicht durchgeführte Maßnahme.

 

2) Wenn in der festgesetzten Frist keine Teilnahmebescheinigung vorgelegt wird,

wird die Fahrerlaubnis (bis zur Vorlage der Bescheinigung) entzogen.

Die Angaben erfolgen ohne Gewähr.

 

 
Fahrschule Häge Template by Ahadesign

Like it? Share it!