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Informationen rund um den Motorradführerschein
Faszination Motorrad fahren E-Mail

Faszination MotorradfahrenMotorradfahren ist eine der faszinierendsten und außergewöhnlichsten Fortbewegungen. Schräglage erfahren, Natur und das Gefühl von Freiheit erleben. Ein Lebensgefühl, das zur Lebensphilosopie werden kann und einen nicht mehr loslässt.

 

 Für diejenigen, die sich der Faszination des Motorradfahrens aussetzen möchten, muss ich sagen, seid Ihr bei uns genau richtig. Wir haben unseren Schwerpunkt unter anderem auf die Motorradausbildung gelegt. Unsere Fahrlehrer haben ihr Hobby zum Beruf gemacht. Begeistert und durch ständige Weiterbildungen geschult, sind hier echte Profis am Werk. Unser Ziel ist, dir Spaß an Schräglage in Theorie und Praxis zu vermitteln. Sicherheit und Kompetenz stehen bei uns an erster Stelle. Das fängt bei der Bekleidung an, geht über die regelmäßige Wartung der Motorräder weiter und endet bei der Motivation der Fahrlehrer.

 
Führerschein Klasse A Drucken E-Mail

Motorrad
Klasse A:

 

Mindestalter:  ab 25/18 Jahre

Einschluss:      Klasse A1 und M

Kein Vorbesitz notwendig

Keine Befristung der Besitzdauer

 

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältniss von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg; dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat.

 

Die Angaben erfolgen ohne Gewähr.

 
Führerschein Klasse M (50ccm) Drucken E-Mail

Motorrad
Klasse M:

 

Mindestalter:  16 Jahre

Einschluss:      keine

Kein Vorbesitz notwendig
Keine Befristung der Besitzdauer

 

Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).

 

Die Angaben erfolgen ohne Gewähr.

 
Fuehrerschein Klasse A1 (125 ccm) Drucken E-Mail

Motorrad
Klasse A1:

 

Mindestalter:    16 Jahre

Einschluss:        Klasse M

Kein Vorbesitz notwendig
Keine Befristung der Besitzdauer

 

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kw (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgewindigkeit von: 80 km/h für 16- und 17jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre.

 

Die Angaben erfolgen ohne Gewähr.

 
Mofa Drucken E-Mail

Mofa
Mofa:

 

Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25 km/h

(keine Fahrerlaubnis, nur Prüfbescheinigung)

 

 

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