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Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25 km/h (keine Fahrerlaubnis, nur Prüfbescheinigung)
Mindestalter:
Das Mindestalter für die Mofa-Prüfbescheinigung beträgt 15 Jahre. Das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich.
Gültig für folgende Fahrzeuge:
Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25km/h (keine Fahrerlaubnis, nur Prüfbescheinigung)
Ablauf der Ausbildung:
Theorie: 6x 90min. Teilnahme am theoretischen Unterricht Praxis: 90min. praktische Ausbildung: Stadtfahrt in Begleitung des Fahrlehrers. Lehrmaterial: Lehrbuch und ein Satz Übungsbögen Theoretische Prüfung beim TÜV Die Teilnahme an der theoretischen Prüfung ist frühesten 3 Monate vor dem 15. Geburtstag möglich.
Die Angaben erfolgen ohne Gewähr. |
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