| Führerscheinklasse C/CE |
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Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Auch Kraftommibusse im Inland ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820(85 Art. 5).
Vorbesitz: Klasse B
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
Vorbesitz: Klasse C
Die Angaben erfolgen ohne Gewähr. |
Führerschein Klasse C/CE

















