Fahrschule Häge

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Start Führerschein Klasse C/CE
Führerscheinklasse C/CE Drucken E-Mail

 

Lkw
Klasse C:

 

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Auch Kraftommibusse im Inland ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820(85 Art. 5).

 

 

Vorbesitz:          Klasse B
Einschluss:        Klasse C1
Mindestalter:    18 Jahre


Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärzliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

 

 

Lkw mit Anhänger
Klasse CE:

 

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

 

Vorbesitz:        Klasse C
Einschluss:      Klasse BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz von D1 und DE - bei Vorbesitz von D)
Mindestalter:  18 Jahre


Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. 

 

Die Angaben erfolgen ohne Gewähr.

 
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