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Pkw

Klasse B:

 

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).

 

Kein Vorbesitz notwendig

Einschluss:       Klasse L,S und M

Mindestalter:   18 Jahre

Keine Befristung der Besitzdauer

 

 

Pkw mit Anhänger
Klasse BE:

 

Kombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter die Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

 

Vobesitz Klasse B notwendig

Mindestalter:    18 Jahre

Keine Befristung der Besitzdauer

 

Die Angaben erfolgen ohne Gewähr.

 
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