Fahrschule Häge

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Start Führerschein Klasse A
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Motorrad
Klasse A:

 

Mindestalter:  ab 25/18 Jahre

Einschluss:      Klasse A1 und M

Kein Vorbesitz notwendig

Keine Befristung der Besitzdauer

 

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältniss von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg; dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat.

 

Die Angaben erfolgen ohne Gewähr.

 
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