Fahrschule Häge

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Das Punktesystem Drucken E-Mail

Bestimmte Verstöße im Straßenverkehr werden neben einem Bußgeld oder einer Strafe und einem eventuellen Fahrverbot bzw. Entziehung der Fahrerlaubnis mit dem Eintrag von 1 bis 7 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg (VZR) geahndet.

Werden durch eine Handlung mehrere Zuwiderhandlungen begangen, so werden nur die Punkte der Zuwiderhandlung mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt.

 

Werden mehrere Verkehrsordnungswidrigkeiten getrennt von einander begangen, führt dies auch zu einer getrennten Bepunktung jedes einzelnen Verstoßes. Die Punkte werden addiert.

Nach jeder Entziehung der Fahrerlaubnis (Ausnahme: Entziehung wegen Verweigerung der Teilnahme an einem Aufbauseminar) erlischt das Punktekonto. Die eingetragenen Verstöße bleiben jedoch bestehen, bis sie tilgungsreif sind.

 

 

Was ist neu seit dem 01.01.1999 ?

 

  • Neu eingeführt wurde das Prinzip des Mehrfachtäter-Punktesystems. Diese sieht für Inhaber einer Fahrerlaubnis auch freiwillige Reduzierungsmöglichkeiten beim Erreichen bestimmter Punktzahlen vor und dient damit der Vermeidung eines möglichen Führerscheinentzugs.
  • Der eingetragene Kraftfahrer wird bei 8 Punkten von seiner örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde informiert, die ihrerseits vom Kraftfahrt-Bundesamt unterrichtet wurde.
  • Der Betroffene erhält Gelegenheit, seine Defizite durch den freiwilligen Besuch eines Aufbauseminar für Punktetilgung (ASP) zu beseitigen und so einen weiteren Punkteanstieg zu verhindern. Es werden ihm 4 Punkte erlassen, wenn er ein solches Aufbauseminar bei einem Punktestand von bis zu 8 Punkten besucht.
  • Bei 9 bis 13 Punkten werden nach dem freiwilligen Besuch eines Aufbauseminars nur noch 2 Punkte erlassen.
  • Zu empfehlen ist deshalb, bereits bei einem Punktestand von bis zu 8 Punkten freiwillig an einem Aufbauseminar teilzunehmen, um dann 4 Punkte erlassen zu bekommen.
  • Erreicht der Betroffene 14 Punkte und hat er innerhalb der letzten 5 Jahre kein Aufbauseminar besucht, erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde die Anordnung, ein solches Seminar zu besuchen (obligatorisches Aufbauseminar).
  • Wenn der Betroffene freiwillig zusätzlich zum Aufbauseminar an einer verkehrs-psychologischen-Beratung teilnimmt, werden ihm 2 Punkte abgezogen (Bonus-System). Diese Beratung soll helfen, die Ursachen seines Fehlverhaltens herauszufinden.
  • Erreicht ein Kraftfahrer innerhalb sehr kurzer Zeit 18 oder mehr Punkte, erfolgt keine automatische Entziehung. Vielmehr erhält er die Möglichkeit, die Hilfen des Punktesystems auszuschöpfen (Aufbauseminar und verkehrs-psychologische Beratung).
  • Wer trotz der Möglichkeiten und Hilfestellungen des Punktesystems 18 Punkte und mehr erreicht, dem muss im Interesse der Verkehrssicherheit die Fahrerlaubnis entzogen werden.

 

Die Angaben erfolgen ohne Gewähr.

 
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