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Erläuterungen zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz |
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Die EU-Richtlinie 2003/59/EG wurde national in das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) umgesetzt und ist seit 01.10.2006 in Kraft getreten.
Sie betrifft alle Kraftfahrer mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE, die Fahrten im Güter- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen.
Das BKrFQG beinhaltet im wesentlichen zwei Neuerungen:
• Zum einen müssen Führerschein-Neuerwerber der LKW- und Bus-Klassen zusätzlich zum Führerschein eine Grundqualifikation erwerben.
• Zum anderen besteht Weiterbildungspflicht für alle gewerblichen Kraftfahrer der LKW- und Bus-Klassen unabhängig vom Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs.
Die entsprechenden Qualifikationen können Sie bei uns erwerben.
Wir führen in unserem Haus kostenlose und unverbindliche Info-Veranstaltungen durch.
Firmen informieren wir auch gerne vor Ort.
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1. Beschleunigte Grundqualifikation
(BKrFQG)
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2. Grundqualifikation
(BKrFQG)
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3. Ausbildung
(Berufsbildungsgesetz)
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Inhalte |
Inhalte |
Inhalte |
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- Besuch eines Lehrganges
mit 140 Stunden á 60 Min.
incl. 10 Praxisstunden
- Prüfung vor der IHK
- Fahrerlaubnis für
IHK-Prüfung ist nicht
erforderlich
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- Lehrgang ist nicht
erforderlich
- Prüfung vor der IKH
(Theorie und Praxis)
- Besitz der
erforderlichen
Fahrerlaubnis ist
Voraussetzung für
die Prüfung
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- Berufskraftfahrer/ in
- Fachkraft im
Fahrbetrieb
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Klasse |
Mindestalter |
Mindestalter |
Mindestalter |
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C1, C1E |
21 Jahre |
18 Jahre |
18 Jahre |
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C, CE |
18 Jahre |
18 Jahre |
18 Jahre |
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D1, D1E |
21 Jahre |
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18 Jahre |
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D, DE |
23 Jahre |
21 Jahre |
20 Jahre |
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