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Anmeldung
Nachrichten
Berufskraftfahrerrichtlinie... für Mitarbeiter von gemeindlichen Bauhöfen und Straßenmeistereien gilt das Selbe wie für alle anderen Berufskraftfahrer auch, d.h. ob diese dem BKrFQG unterliegen bestimmt sich ausschließlich an der zu verrichtenden Tätigkeit (vgl. § 1 BKrFQG; Anwendungsbereich). Lediglich die Fahrten im Winterdienst unterliegen gemäß den Bund-Länder-Konsultationen nicht dem BKrFQG. |


















